Allgemein gelten wir Deutschen ja als ein Volk, das viel reguliert und bei jeder passenden oder nicht passenden Gelegenheit entsprechende Schilder aufstellt. Sehr oft versehen mit dem Wort „Verboten“. Besonders gern zitiert und beispielhaft: „Betreten des Rasens verboten“. Wesentlich sinnvoller sind dagegen einige Schilder, die wir auch in unserem schönen Bergdorf vorfinden, so etwa der Hinweis, keine Hunde mit auf den Friedhof zu nehmen oder die Spielstraßen-Schilder „Am Wehrturm“ oder „Zwischen den Häusern“ an der Bergdorfhalle. Umherlaufende Hunde sollten dort richtigerweise draußen bleiben. Ebenso ist Schrittgeschwindigkeit auf der steilen und engen, aber sehr kurvigen und damit schlecht einsehbaren Straße hoch zum Dorfplatz geboten. Trifft man dort auf Gegenverkehr oder Kinder, bleibt bei höherem Tempo wenig Reaktionszeit.

„Schwer einsehbar“ und „Kinder“, diese beiden Rahmenbedingungen waren auch der Anlass für ein Schild am Hof der Bergdorfhalle und des Kindergartens, das aktuell für Diskussionen sorgt. Dort steht nämlich: „Befahren des Schulhofes von 7 – 14 Uhr verboten“. Gesehen und gelesen haben das Schild vermutlich alle, die auf den Hof gehen oder auch fahren. Nur hält sich so gut wie niemand daran. Ein Problem, das auch auf der Tagesordnung der letzten Ortsratssitzung stand. Ganz ungefährlich ist es nämlich nicht, wenn dort gerade morgens Kinder per PKW gebracht werden oder auch Kinder allein und zu Fuß zum Kindergarten gehen. Allerdings stieß der Vorschlag, das Verbot mittels einer Absperrung durchzusetzen nicht auf ungeteilten Beifall, das Schild dann konsequenterweise abzubauen, fand auch keine Zustimmung. So wurde der Ball an den Kindergarten und die Eltern weitergegeben: Es sei doch möglich, auf das Befahren des Hofes zu verzichten und im Umkreis von 20 Metern davor zu parken.

Ein Vorschlag, der aber auf wenig bis gar keine Begeisterung stieß. Gerade morgens brächten viele ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit in die Kita, es gäbe rundherum nur wenige Parkplätze, außerdem seien sich die Eltern bewusst, dass dort auch Kinder allein unterwegs sind, so der Tenor. Man solle doch konsequenterweise das Schild abbauen.

So weit so gut. Natürlich fahren alle Eltern dort besonders umsichtig, auch wenn mir nicht einleuchten will, warum eine Entfernung vom Auto bis zum Eingang der Bergdorfhalle von 20 bis 50 Metern so schwierig sein kann. Bekanntlich soll es Kindergärten geben, bei denen Parkmöglichkeiten weiter als 10 Meter vom Eingang entfernt sind. Wir werden dennoch weiter auf die Umsichtigkeit der Eltern setzen, die sich nach der Diskussion erst recht bewusst sind, dort ganz vorsichtig rein- und rauszufahren. Nicht möglich ist es jedoch, das Schild abzumontieren. Der Platz im Eigentum der Stadt Springe unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Sie ist angehalten, mögliche Gefahren zu unterbinden, um nicht haftbar gemacht zu werden. Sollte wider Erwarten doch etwas passieren, könnte die Stadt in Regress genommen werden. Zum einen, weil mit dem bisherigen Schild auf eine Gefahr hingewiesen worden ist, zum anderen, wenn kein Schild mehr auf diese Gefahr hinweisen würde. Das Schild muss also bleiben. Natürlich bleibt es den Eltern überlassen, wie sie mit dem Verbotsschild umgehen. Sie sollten aber auch die Konsequenzen bedenken, wenn doch ein Unfall passiert.

Michael Buckup, Ortsrat